Übersetzung von amtlichen Unterlagen und Dokumenten
Sollten Sie eine amtliche Übersetzung benötigen, so erteilt unser Büro im eigenen Namen die Bescheinigung über die inhaltliche Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original, und bestätigt es mit firmenmäßiger Stempelung der Übersetzung.
Diese Bescheinigung bedeutet zwar keine Beglaubigung, die langjährigen Erfahrungen allerdings haben gezeigt, dass diese amtlichen Übersetzungen bei der Arbeitnahme oder beim Studium im Ausland bzw. bei sonstigen Angelegenheiten im amtlichen Verkehr anerkannt werden.
Nachstehende Dokumente und Unterlagen werden auf die Wünsche unserer Kunden zugeschnitten für offizielle Zwecke übersetzt:
- Zeugnisse (Facharbeiterzeugnis, Reifezeugnis, Zeugnis für Polytechnische Schule)
- Urkunden, Diplomen
- Wohnadressenausweise, Wohnkarten
- Personalausweise
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden,
- Führungszeugnise
- Bescheinigungen (Arbeitgeber-, Einkommensbescheinigungen, ärztliche Atteste, krankenhäusliche Untersuchungsbefunde usw.)
- Bescheinigungen zur Beantragung von Familienzulage (Schul- und. Kindergartenbesuchsnachweis, Studentennachweis)
- fachliche Lebensläufe, Referenzschreiben
- Führerscheine (für KfZ-Fahrer und Maschinenführer)
- Übersetzung von Rechnungen, Firmenauszügen und Gesellschaftsunterlagen
- sonstige amtliche Unterlagen
Die amtliche Übersetzung obiger Dokumente wird unabhängig von Sprache und Umfang mit Kurzfrist und zum günstigen Preise geliefert.
Vermittlung beglaubigter Übersetzungen
Die Kosten und Liefertermine der von uns vermittelten amtlichen Übersetzungen sind den Preisinformationen der Nationalen Amtsstelle für Übersetzungen und Beglaubigungen gAG (OFFI Zrt.) Ungarn zu entnehmen. Im Falle derartiger Aufträge werden Sie über unser Büro von allen Informationen umfassend in Kenntnis gesetzt.